Alle notwendigen Nachweise können mit der vorhandenen harmonisierten Norm DIN EN 1168 und dem dort in Bezug genommenen Eurocode 2 sicher geführt werden. Die Anwendung der DIN EN 1168 ist zwingend und hat unionsrechtlich Vorrang vor allen nationalen Regelungen.
Die DAfStb-Richtlinie ersetzt daher auch keine geltenden Normen, sondern soll lediglich zusätzliche Konkretisierungen und Hinweise bieten, wobei Abweichungen und Doppelungen zur DIN EN 1168 rechtlich auch nach Einführung als Technische Baubestimmung unverbindlich sind.
Ein Mehrwert der DAfStb-Richtlinie liegt beispielsweise darin, dass zusätzlich zu den international bereits etablierten Verfahren eine weitere Möglichkeit der Nachweisführung im Falle einer biegeweichen Auflagerung kodifiziert wird, die auf den bekannten Grundlagen aufbaut.
Die DAfStb-Richtlinie „Betondecken und -dächer aus Fertigteilhohlplatten“ widmet sich in Teil 1 und 2 die Planung, Bemessung und Ausführung von Decken und Dächern aus Stahlbetonhohlplatten und aus Spannbeton-Fertigteilhohldecken. Im Teil 3 befasst sich die Richtlinie mit den Anforderungen an Spannbeton- und Stahlbetonhohlplatten für den Einbau in Decken und Dächer.
Die DAfStb-Richtlinie „Betondecken und -dächer aus Fertigteilhohlplatten“ können Sie unter folgenden Link erwerben:
https://www.beuth.de/de/technische-regel/dafstb-fertigteilhohlplatten/366212541